Dauerstellen für Daueraufgaben – Schluss mit der hemmungslosen Befristungspraxis
Vom Wissenschaftszeitvertragsgesetz zum Wissenschaftsentfristungsgesetz
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
4 Seiten, DIN A4, in deutscher Sprache
„Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) soll die wissenschaftliche Qualifizierung fördern. Tatsächlich aber legitimiert es die hemmungslose Befristungspraxis an Hochschulen und Forschungsinstituten. Wir brauchen dringend ein Wissenschaftsentfristungsgesetz (WissEntfristG), das die Promotion mit angemessenen Rahmenbedingungen absichert und die Beschäftigung von promovierten Wissenschaftler*innen grundsätzlich mit einer Dauerperspektive ausstattet“ – fordert Maike Finnern, Vorsitzende der GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) im aktuellen DUZ Special.
Die GEW hat für die Ablösung des kürzlich evaluierten WissZeitVG durch ein „Wissenschaftsentfristungsgesetz“ einen Gesetzentwurf ausgearbeitet. Die acht Eckpunkte des Entwurfs stellt die Bildungsgewerkschaft im DUZ Special Dauerstellen für Daueraufgaben – Vom Wissenschaftszeitvertragsgesetz zum Wissenschaftsentfristungsgesetz vor.
„Wir fordern Bundesregierung und Bundesrat zu einer raschen und umfassenden Reform des WissZeitVG auf“, erklärt Dr. Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der GEW. „Viele Wissenschaftler*innen leisten regelmäßig unbezahlte Mehrarbeit und müssen die Arbeit an Dissertation oder Habilitation in ihre Freizeit verlagern – obwohl die Förderung der Qualifizierung der Grund für die Befristung der Arbeitsverträge ist, die im Durchschnitt eineinhalb Jahre laufen. Das ist nicht nur dramatisch für die Betroffenen, sondern auch für die Qualität der Forschung und Lehre“, mahnt Keller.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung diskutiert zurzeit auf Basis einer Evaluation das WissZeitVG und will einen Referentenentwurf zur Änderung vorlegen. „Der Vorschlag der GEW könnte als Blaupause dafür genutzt werden“ – so Hochschulexperte Keller.